Die Stadt lockert die Zügel – raus ins Freie

Nach einer langen langen Durststrecke ohne Teamsport zeigt sich mit den stabil sinkenden Inzidenzwerten eine Perspektive für die anstehenden Sommermonate: ab Freitag, 21.05.2021 gelten folgende Regelungen für den Sport:

1. Zulässig ist folgender Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel:

die Ausübung von Kontaktsport und kontaktfreiem Sport ohne Personen- und Altersbegrenzung“ (Zu allen anderen zulässigen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.)

2. Zulässig ist folgender Sport in Innenräumen:

die Ausübung von Kontaktsport unter folgenden Vorgaben:

a) von Personen eines Hausstands (beliebige Anzahl) mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand

b) von höchstens zehn Personen aus drei verschiedenen Hausständen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden bei der Feststellung der Personenzahl nicht mitgerechnet, dürfen aber nicht aus einem vierten Haushalt sein).

Voraussetzung für a) + b):     offiziell bestätigter negativer Schnell- oder von zulässiger Stelle begleiteter und bestätigter Selbsttest nach § 4 Absatz 4 und sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit (§ 4a Absatz 1 Satz 1 CoronaSchVO NRW)“

                                                                       (Quelle: Sportamt der Stadt Münster, c/o Frau K. Dewaldt)

 

In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei allen Aktiven und Mitgliedern ausdrücklich für die im vergangenen Jahr aufgebrauchte Geduld und Vernunft bedanken, im weitesten Sinne haben wir so die Episode Corona 2020/21 als Verein relativ unbeschadet überstanden. Wir werden die Entwicklung der Ereignisse weiterhin mit dem notwendigen Augenmaß begutachten und euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße, euer Vorstand.

 

Veröffentlicht in Aktuelles, Allgemeines.

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